1. Allgemein
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen theARTer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.3. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.4. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.5. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder an theARTer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen bzw. Computerprogramme unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen theARTer insbesondere die rechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen bzw. Computerprogramme dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers nicht verfielfältigt beziehungsweise reproduziert werden. Gibt der Designer die Entwürfe, Reinzeichnungen bzw. Computerprogramme zur Reproduktion beziehungsweise zur Vervielfältigung frei, dürfen diese weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ebenfalls ist jede vergrößerte Darstellung, als die des Originals, von Entwürfen und Reinzeichnungen - auch von Teilen - unzulässig. Außerdem ist jede Reproduktion von Entwürfen und Reinzeichnungen - auch von Teilen - die das Original entfremden, entstellen oder die sonst in irgendeiner Weise nicht als das Original erkennbar machen, unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Auftraggeber an theARTer, eine Vertragsstrafe in Höhe 200 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. Überträgt der Designer Nutzungsrechte, werden jeweils nur - soweit nichts anderes vereinbart wurde - ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und theARTer.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6. theARTer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt theARTer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann theARTer 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter oder Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen bzw. Computerprogramme und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug zu zahlen sind.
3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.4. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.5. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
3.6. Werden die erbrachten Arbeiten vom Auftraggeber nicht innerhalb eines Jahres genutzt, hat theARTer das Recht die Rechte für die erbrachten Arbeiten zum Preis von 50 Prozent des Auftragswertes zurück zu kaufen.
3.7. Kostenvoranschläge von theARTer sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht theARTer nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 Prozent zu erwarten ist.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen bzw. Computerprogrammen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2. theARTer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, theARTer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt etc.
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen bzw. Computerprogrammen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr benötigt, unbeschädigt an theARTer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Originale, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originalen, Datenträgern, Dateien und Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Originale, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von theARTer geändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. theARTer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von theARTer ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Von allen vervielfältigen Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie Muster unentgeltlich. theARTer ist berechtigt, die Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7.4. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Fotodesigner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Anforderung von Archivbildern
8.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv von theARTer anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Fotodesigner zurückzugeben.
8.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von theARTer.
8.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist theARTer ? vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs ? zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
8.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann theARTer eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 EURO beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
8.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (8.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder bei theARTer eine Blockierungsgebühr von 1,25 EURO pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
9. Schutzrechte Dritter
9.1. Sofern nicht theARTer ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
9.2. theARter übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
10. Haftung
10.1 theARTer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.2. theARTer haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit theARTer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen nur als Vermittler auf. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von theARTer.
10.4. Sofern theARTer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetreten Ansprüche durchzusetzen.
10.5. Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen bzw. Computerprogrammen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen bzw. Computerprogrammen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von theARTer.
10.8. theARTer macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jegliche Fehler in Computerprogrammen auszuschließen. Die korrekte Bereitstellung des Vertragsgegenstandes ist gegeben, wenn die von ihm erstellten Computerprogramme auf mehr als 75% der dafür vorgesehen Computer fehlerfreie Leistungen erbringen. Für andere Computerprogramme haftet theARTer nicht.
10.9. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet theARTer nicht.
10.9 Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. theARTer ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 EURO für jedes Original und von 200,00 EURO für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotodesigner vorbehalten.
10.10 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ? egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form ? ist theARter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 EURO pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
10.11 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung von theARTer oder wird der Name des Fotodesigners mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 EURO pro Bild und Einzelfall. theARTer bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. theARTer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann theARTer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an theARTer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber theARTer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Lieferbedingungen
12.1. Die Lieferbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von theARTer.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von theARTer.
13.2. Die Unwirksamkeit einer vorstehenden Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Gerichtsstand ist der Sitz von theARTer, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. theARTer ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
* Die Lieferbedingungen legen wir Ihnen auf Wunsch vor oder senden Ihnen diese zu.
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